AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REINIGUNGSDIENSTLEISTUNG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN DER MARKE CLEANINGMATCH (EINE MARKE DER CATERMATCH GMBH) ZUR NUTZUNG DER VERMITTLUNGSPLATFORM VON
CleaningMatch
(eine Marke der CaterMatch GmbH, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin, Deutschland)
– Im Folgenden „CleaningMatch” genannt –
vertreten durch den Geschäftsführer Pejman Ali-Panahi
Prokurist Jörn Schweer-Baumeister
§ 1 PRÄAMBEL
1. CleaningMatch betreibt eine Vermittlungsplattform (im Folgenden „CleaningMatch“) auf der Website https://catermatch.me, über die Unternehmen i. S. d. § 14 BGB (im Folgenden „Kunden“) Reinigungs-Angebote, d.h. Dienstleistungen im Bereich der Gebäudereinigung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen (im Folgenden „Reinigungsdienstleistungen“), Anfragen können.
2. Dabei bietet CleaningMatch auf der Vermittlungsplattform unter anderem Reinigungsdienstleistungen für z. B. Veranstaltungen und/oder einmalige/dauerhafte Gebäudereinigung an. Zur Erfüllung der Reinigungsdienstleistungen setzt CleaningMatch Drittanbieter (im Folgenden „Partner“) ein. CleaningMatch bearbeitet die Bestellungen von Kunden als Wiederverkäufer dieser Partner. Ein Vertrag hinsichtlich des jeweiligen Auftrags kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und CleaningMatch zustande. Der Partner wird nicht Partei dieses Vertrages und ist nicht Vertragspartner des Kunden.
3. Im Rahmen des Bestellvorgangs haben Kunden die Möglichkeit, sich von CleaningMatch beraten und individuell auf ihre Wünsche angepasste Reinigungsdienstleistungen zusammenstellen zu lassen.
4. Weiterhin haben Kunden die Möglichkeit, über den auf der Website https://catermatch.me befindlichen Link Catering-Leistungen und Catering-Produkte über den Webshop direkt zu bestellen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten nicht für Catering-Leistungen und Catering-Produkte. Für die Nutzung dieser Dienstleistungen gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen AGB.
§ 2 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung für alle zwischen CleaningMatch und den Kunden abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der über CleaningMatch angebotenen Reinigungsdienstleistungen durch einen Drittanbieter, unabhängig davon, ob diese Verträge über die CleaningMatch oder eine andere Webpage, per E-Mail, über eine App von einem mobilen Endgerät, per Post, Fax, telefonisch oder in sonstiger Weise abgeschlossen werden.
2. Diese AGB gelten nicht für von der Catermatch GmbH angebotenen Catering-Dienstleistungen. Für die Nutzung dieser Dienstleistungen gelten die jeweils gesondert ausgewiesenen AGB für Catering.
3. Entgegenstehende, abweichende oder zusätzlich AGB der Kunden finden keine Anwendung bzw. werden nicht wirksamer Bestandteil der zwischen CleaningMatch und den Kunden abgeschlossenen Verträge, es sei denn, CleaningMatch hat deren Geltung zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
4. CleaningMatch behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder ergänzen. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per E-Mail zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Änderungsmitteilung, so gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB. Der Kunde wird von CleaningMatch auf die Bedeutung der zweiwöchigen Frist in der E-Mail hingewiesen, mit welcher die Änderungsmitteilung erfolgt.
5. Zur Erfüllung der in der Präambel dieser AGB beschriebenen Reinigungsdienstleistungen hat CleaningMatch Verträge mit Drittanbietern (im Folgenden „Partner“) abgeschlossen. Für die Verträge zwischen CleaningMatch und den Partnern gilt ein gesonderter Vertrag (diese AGB finden auf das Verhältnis zwischen CleaningMatch und den Partnern keine Anwendung).
§ 3 BEDINGUNGEN FÜR BESTELLUNGEN VON KUNDEN
Kunden, die den Service von CleaningMatch nutzen:
a. müssen in der Lage sein, Bestellungen an der in der Bestellung angegebenen Adresse entgegenzunehmen,
b. dürfen unter keinen Umständen ohne schriftliche Zustimmung von CleaningMatch über die Website angebotene Reinigungsdienstleistungen sublizenzieren, weiterverkaufen oder kostenpflichtig Dritten überlassen bzw. zur Verfügung stellen,
c. dürfen nur für ein Unternehmen handeln, zu deren Vertretung sie berechtigt sind,
d. müssen die Richtigkeit der im Rahmen der Anfrage angegebenen Daten sicherstellen.
§ 4 RECHTE UND PFLICHTEN VON CLEANINGMATCH/PARTNERN
1. CleaningMatch präsentiert und bietet auf der Vermittlungsplattform Reinigungsdienstleistungen für z. B. Veranstaltungen und/oder einmalige/dauerhafte Gebäudereinigung an. Zur Erfüllung der Reinigungsdienstleistungen setzt CleaningMatch Partner ein. CleaningMatch bearbeitet die Bestellungen von Kunden als Wiederverkäufer dieser Partner. Ein Vertrag hinsichtlich des jeweiligen Auftrags kommt daher ausschließlich zwischen dem Kunden und CleaningMatch zustande. Der Partner wird nicht Partei dieses Vertrages und daher auch nicht Vertragspartner des Kunden.
2. CleaningMatch erbringt die Beratungsleistungen hinsichtlich der Auswahl, Häufigkeit und Ausgestaltung der Reinigungsdienstleistungen und bearbeitet die Bestellungen der Kunden.
3. Die Partner erbringen die von CleaningMatch vermittelten Reinigungsdienstleistungen für CleaningMatch an dem vom Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen Ort. Eine nachträgliche Änderung des Leistungsortes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CleaningMatch in Textform möglich.
4. Die von den CleaningMatch geschuldete Reinigungsdienstleistung richtet sich nach dem jeweils erteilten Auftrag des Kunden.
5. CleaningMatch stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf eigene Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten – nicht für die Unterhaltsreinigung verwendet werden. PVC-Böden sind mit rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Kunde stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen zur Verfügung. Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Handtücher, Toilettenpapier, Handseife etc., können ggf. gegen gesonderte Rechnungsstellung von CleaningMatch zur Verfügung gestellt werden. Einen verschließbaren Raum oder Schrank für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) stellt der Kunde für die Dauer der beauftragten Reinigungsleistung zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
6. CleaningMatch setzt kein eigenes Personal ein, sondern bedient sich zur Erfüllung der Reinigungsdienstleistung ihrer Partner und deren Personal. Das eingesetzte Personal wird durch den Objektleiter des Partners überwacht. Dem Personal des Partners ist es ausdrücklich untersagt Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Ablagen zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.
7. Bei den von CleaningMatch in Aussicht gestellten Terminen für die Erbringung der Reinigungsdienstleistungen handelt es sich – soweit nicht ausdrücklich und schriftlich feste Termine mit dem Kunden vereinbart wurden – um bloße Richtwerte, für deren Einhaltung CleaningMatch weder eine Garantie übernehmen noch bei deren Überschreitung Gewährleistungsrechte auslöst oder eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung begründet werden.
8. CleaningMatch hat das Recht in bestimmten Fällen den vom Kunden gebuchten Partner eigenhändig auszutauschen, sollte dieser auf Grund von besonderen Umständen die Leistung nicht im vollen Rahmen erbringen können. Die Lieferung wird dann in gleicher Qualität und Wert von einem alternativen Partner durchgeführt.
§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN VON KUNDEN
1. Die Kunden verpflichten sich dazu, CleaningMatch bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu unterstützen.
2. Die Kunden verpflichten sich gegenüber CleaningMatch, die von CleaningMatch beauftragten Partner bei der Erbringung der Reinigungsdienstleistung zu unterstützen. Insoweit haben die Kunden dem Partner insbesondere, aber nicht abschließend, in Fällen der Erbringung der Reinigungsdienstleistung an einem vom Kunden bestimmten Ort, während des gesamten Leistungszeitraums Zugang zum Leistungsort zu verschaffen.
3. Der Kunde ist verpflichtet CleaningMatch, eine nach seiner Ansicht nach nicht ordnungsgemäße Reinigungsdienstleistung unverzüglich nach der Ausführung der (Einzel )Dienstleistung, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der jeweiligen (Einzel-)Dienstleistung in Textform anzuzeigen. Weist die Dienstleistung Mängel auf, hat der Kunde dem von CleaningMatch beauftragten Partner die Nachbesserung der Reinigungsdienstleistung zu ermöglichen. Dabei kann sich CleaningMatch auch eines anderen Partners bedienen.
4. Erfolgt innerhalb der Anzeigepflicht keine Anzeige eines Mangels gilt die Reinigungsdienstleistung als mangelfrei erbracht. Mängel sind u.a. Schlechtleistung der beauftragten Reinigung. Keine Mängel sind u.a. aber nicht abschließend personelle Entscheidungen seitens des Partners, verspätete Ankunft des Partners am Erfüllungsort, Sprachkenntnisse der Reinigungskraft des Partners, körperliche Einschränkungen der Reinigungskraft des Partners.
5. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung/Erbringung der Reinigungsdienstleistung gegebenenfalls erforderlichen privatrechtlichen oder behördlichen Genehmigungen und Konzessionen (wie z.B. Zoll etc.) einzuholen und die dabei anfallenden Gebühren zu entrichten.
§ 6 ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN
1. Das Entgelt für die Reinigungsdienstleistung ergibt sich – insbesondere bei einer individuell zusammengestellten/vereinbarten Reinigungsdienstleistung – aus dem jeweiligen Auftrag zwischen CleaningMatch und dem Kunden (bzw. aus dessen Anlage). Die Preise gelten für den Leistungsumfang, wie in der jeweiligen Auftragsbestätigung beschrieben.
2. Der vereinbarte Entgelt ist grundsätzlich mit erbrachter Leistung fällig.
3. Ist als Zahlungsmethode eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, dann gilt das Zahlungsziel auf der Rechnung. Die Rechnungsstellung durch CleaningMatch erfolgt nach eigenem Ermessen. Sie kann entweder nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung oder, im Falle abgeschlossener Teilleistungen beziehungsweise bei fortschreitender Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, durch angemessene Teilrechnungen erfolgen. Einwände in Bezug auf die erhaltene Abrechnung sind innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Rechnung anzubringen. Wird eine Rechnung nicht innerhalb dieser Frist reklamiert, so gilt diese als akzeptiert. Einwände nach Ablauf der Frist werden nicht akzeptiert.
4. CleaningMatch kann bereits bei Vertragsschluss eine vom jeweiligen Auftragsvolumen/Gesamtpreis abhängige Vorschusszahlung verlangen. Bei Bestellungen von Neukunden unabhängig vom Wert der Reinigungsdienstleistung verlangt CleaningMatch eine Vorschusszahlung in Höhe von 100% des Bestellwerts inklusive MwSt.
5. Falls CleaningMatch nach Abschluss der Beauftragung¬¬¬ Umstände bekannt werden sollten, die dazu geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern, so ist CleaningMatch dazu berechtigt, die vertraglich geschuldeten Reinigungsdienstleistung durch den Partner nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen/durchzuführen.
6. Darüberhinausgehende Sonder- und Mehrleistungen sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere – aber nicht abschließend –, wenn der Kunde nach Beendigung des Bestellvorgangs zusätzliche Reinigungsdienstleistungen wünscht (z.B. auch die Vergrößerung des Umfangs der zu reinigenden Fläche, etc.) oder von keiner der Parteien zu vertretende Umstände (z.B. höhere Gewalt), sowie Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zu einem Mehraufwand auf Seiten von CleaningMatch oder beim Partner führen (wie z.B. eine Verzögerung des Beginns/Endes der Reinigungsdienstleistungen aufgrund eines vom Kunden zu verantwortenden Umstandes, unrichtige Angaben im Rahmen des Bestellvorgangs etc.). Sonder- und Mehrleistungen sind schriftlich zu vereinbaren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Sonder- und Mehrleistungen.
7. Änderungswünsche des Kunden nach erfolgter Bestellung (z.B. die Verringerung des Umfangs der zu reinigenden Fläche, etc.) sind nur nach vorheriger Abstimmung mit CleaningMatch möglich. Eine Anpassung des vereinbarten Entgelts infolge der Änderung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit CleaningMatch möglich. Ein Anspruch des Kunden auf Anpassung des vereinbarten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
8. Im Falle der der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung des Kunden behält sich CleaningMatch das Recht vor, den Zugang des Nutzers zur Plattform zu sperren oder bereits bestellte Leistungen zu stornieren.
9. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist CleaningMatch berechtigt nach Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist – in der Regel 14 Tage – vom Vertrag zurückzutreten.
10. Während des Zahlungsverzugs ist CleaningMatch berechtigt Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen zu verlangen. Den Nachweis eines höheren Schadens behält sich CleaningMatch vor. Zudem ist CleaningMatch berechtigt, bis zu 15,00 EUR je eigener Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten dieser externen Betreibung sind vom Kunden zu ersetzen.
11. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit von CleaningMatch unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
12. Die vorgenannten Ziffern 1 bis 11 finden keine Anwendung auf die regelmäßigen Reinigungsdienstleistungen nach Maßgabe des § 8.
§ 7 STORNIERUNGEN
1. Nach erfolgter Bestellung sind Stornierungen der Bestellung durch den Kunden nur innerhalb der folgenden gestaffelten Fristen vor dem jeweiligen Termins möglich:
a. Eine Stornierung oder Umbuchung bis 72 Stunden vor Beginn der Dienstleistung ist kostenlos;
b. Für eine Stornierung oder Umbuchung die in der Zeit zwischen 72 und 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann CleaningMatch eine Gebühr in Höhe von 25% des Preises für den gebuchten Auftrag erheben;
c. Für eine Stornierung oder Umbuchung die in der Zeit zwischen 48 und 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann CleaningMatch eine Gebühr in Höhe von 50% des Preises für den gebuchten Auftrag erheben;
d. Für eine Stornierung oder Umbuchung die weniger als 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann CleaningMatch eine Gebühr in Höhe von 100% des Preises für den gebuchten Auftrag erheben.
2. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass CleaningMatch ein geringerer Schaden als in Höhe der zuvor aufgeführten Stornierungsgebühren entstanden ist.
3. Die vorgenannten Ziffern 1 bis 3 finden keine Anwendung auf die regelmäßigen Reinigungsdienstleistungen nach Maßgabe des § 8. Im Falle der regelmäßigen Reinigungsdienstleistungen ist der Kunde bis zur wirksamen Kündigung des Vertragsverhältnisses zur Entrichtung des vereinbarten monatlichen Entgeltes verpflichtet.
§ 8 „REGELMÄßIGE REINIGUNGSDIENSTLEISTUNG“
1. CleaningMatch bietet Kunden zudem die Möglichkeit, Reinigungsdienstleistungen über Laufzeitmodelle in regelmäßigen Zeitabständen zu beziehen (sog. „regelmäßige Reinigungsdienstleistung“). Bei Verträgen für regelmäßige Reinigungsdienstleistungen können Kunden, vorbehaltlich der jeweils vorgesehenen Mindestlaufzeiten, die Vertragsdauer und die Frequenz der Dienstleistung (z. B. jeden Tag/einmal in der Woche/im Monat) festlegen. Soweit nicht anders vorgesehen, beträgt die Mindestlaufzeit für Verträge für regelmäßige Reinigungsdienstleistungen sechs (6) Monate. Für Sonderaktionen oder Preisnachlässe können längere Mindestlaufzeiten vorgesehen sein.
2. Verträge über regelmäßige Reinigungsdienstleistungen haben eine Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der festgelegten Laufzeit ist zulässig bei Wegzug des Kunden in ein von CleaningMatch nicht bzw. nicht zu denselben Bedingungen belieferbares Gebiet.
3. Sofern nicht anders angegeben verlängern sich Verträge über regelmäßige Reinigungsdienstleistungen automatisch zu gleichbleibenden Bedingungen um eine weitere gleich lange Laufzeit (im Folgenden „Verlängerung“). Die Kunden oder CleaningMatch können die automatische Verlängerung durch Kündigung des Vertrages innerhalb einer Frist von 1 Monat zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit verhindern. Entsprechendes gilt für Verlängerungen, die der ersten Verlängerung folgen. Nach der Verlängerung hat der Kunde das Recht das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.
4. Das genaue monatliche Entgelt für die regelmäßige Reinigungsdienstleistung ergibt sich – insbesondere bei individuell zusammengestellten/vereinbarten regelmäßigen Reinigungsdienstleistungen – aus dem jeweiligen Auftrag zwischen CleaningMatch und dem Kunden (bzw. aus dessen Anlage). Die Preise gelten für den Leistungsumfang, wie in der jeweiligen Auftragsbestätigung beschrieben.
5. Das zwischen CleaningMatch und dem Kunden vereinbarte monatliche Entgelt für die regelmäßige Reinigungsdienstleistungen ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zahlbar. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei CleaningMatch.
6. CleaningMatch ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug kommt. CleaningMatch ist auch berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug kommt, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
7. Im Falle der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung des Kunden behält sich CleaningMatch das Recht vor, den Zugang des Nutzers zur Plattform zu sperren oder bereits bestellte Leistungen zu stornieren. Während des Zahlungsverzugs ist CleaningMatch berechtigt Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen zu verlangen. Den Nachweis eines höheren Schadens behält sich CleaningMatch vor. Zudem ist CleaningMatch berechtigt, maximal 15,00 EUR je eigener Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten dieser externen Betreibung sind vom Kunden zu ersetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
8. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit von CleaningMatch unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Falls CleaningMatch nach Abschluss der Beauftragung¬¬¬ Umstände bekannt werden sollten, die dazu geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern, so ist CleaningMatch dazu berechtigt, die vertraglich geschuldeten regelmäßige Reinigungsdienstleistung nur gegen Vorauszahlung der Gesamtsumme oder nur gegen Sicherheitsleistung zu erbringen/durchzuführen.
10. Darüber hinausgehende Sonder- und Mehrleistungen sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere – aber nicht abschließend –, wenn der Kunde nach Beendigung des Bestellvorgangs zusätzliche Reinigungsdienstleistungen wünscht (z.B. die Vergrößerung des Umfangs der zu reinigenden Fläche, etc.) oder von keiner der Parteien zu vertretende Umstände (z.B. höhere Gewalt), sowie Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zu einem Mehraufwand auf Seiten von CleaningMatch oder beim Partner führen (wie z.B. eine Verzögerung des Beginns/Endes der Reinigungsdienstleistungen aufgrund eines vom Kunden zu verantwortenden Umstandes, unrichtige Angaben im Rahmen des Bestellvorgangs etc.). Sonder- und Mehrleistungen sind schriftlich zu vereinbaren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Sonder- und Mehrleistungen.
11. Nach erfolgter Bestellung sind Änderungswünsche des Kunden (z.B. die Verringerung des Umfangs der zu reinigenden Fläche, etc.) nur nach vorheriger Abstimmung mit CleaningMatch möglich. Änderungswünsche hat der Kunde mindestens 48 Stunden vor Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung gegenüber CleaningMatch mitzuteilen. Eine Anpassung des monatlichen, vom Kunden zu zahlenden Entgelts infolge der Änderung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit CleaningMatch möglich. Ein Anspruch des Kunden auf Anpassung des vertraglich vereinbarten monatlichen Entgelts infolge der Änderung besteht nicht. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht den Vertrag gemäß den Bestimmungen in Ziffer 3 zu kündigen.
12. Eine Stornierung der regelmäßigen Reinigungsdienstleistung gemäß § 7 ist nicht möglich. Der Kunde ist bis zur wirksamen Kündigung des Vertragsverhältnisses zur Entrichtung des vereinbarten monatlichen Entgelts verpflichtet.
13. Der Kunde verpflichtet sich, vertragsgemäß erbrachte CleaningMatch Leistungen an dem vereinbarten Ort und Zeitpunkt anzunehmen bzw. durchführen zu lassen. Tut er dies nicht, gerät er in Annahmeverzug. Kommt der Kunde mit der Annahme der angebotenen bzw. vereinbarten Dienstleistung in Verzug, so behält CleaningMatch den Anspruch auf Vergütung; sie hat sich jedoch die ersparten Aufwendungen anrechnen zu lassen; CleaningMatch ist berechtigt, die ersparten Aufwendungen pauschal mit 35% des auf den nicht angenommenen Leistungsteil anzusetzen, soweit sie nicht geringere ihr ersparte Aufwendungen nachweist. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass CleaningMatch durch den Annahmeverzug höhere Aufwendungen erspart wurden.
14. CleaningMatch hat das Recht in bestimmten Fällen den vom Kunden gebuchten Partner eigenhändig auszutauschen, sollte dieser auf Grund von besonderen Umständen die Leistung nicht im vollen Rahmen erbringen können. Die Lieferung wird dann in gleicher Qualität und Wert von einem alternativen Partner durchgeführt.
§ 9 HAFTUNG
1. CleaningMatch hat das Recht in bestimmten Fällen den vom Kunden gebuchten Partner eigenhändig auszutauschen, sollte dieser auf Grund von besonderen Umständen die Leistung nicht im vollen Rahmen erbringen können. Die Lieferung wird dann in gleicher Qualität und Wert von einem alternativen Partner durchgeführt.
2. CleaningMatch übernimmt die Organisation und Abwicklung der Bestellungen, ist jedoch nicht an der Durchführung der Reinigungsdienstleistung beteiligt.
3. CleaningMatch haftet gegenüber den Kunden auf Schadensersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von CleaningMatch verursacht werden.
4. Beim Vorliegen eines geringeren Verschuldungsgrades als grober Fahrlässigkeit haftet CleaningMatch den Kunden jeweils nur
a. für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b. für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und
c. für Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (hierbei handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf [sog. „Kardinalpflichten“]).
In diesen Fällen ist eine Haftung von CleaningMatch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
5. Eine Haftung für Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn, fehlgeschlagene Aufwendungen, Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.
6. Im Übrigen ist die Haftung von CleaningMatch ausgeschlossen.
7. Soweit eine Haftung von CleaningMatch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Haftungsausschluss gleichermaßen für die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Organen, Angestellten und gesetzlichen Vertretern von CleaningMatch.
8. CleaningMatch ist berechtigt sämtliche Ansprüche, die auf Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CleaningMatch beruhen an Dritte abzutreten. Dies gilt insbesondere für Ansprüche bei denen CleaningMatch von dritter Seite in Anspruch genommen wird. Der Dritte kann diesen Anspruch dann direkt gegen den Kunden geltend machen. Sollten CleaningMatch und der Kunde vereinbaren, dass CleaningMatch seine Ansprüche nicht an den Dritten abtreten darf, kann CleaningMatch dies unter die Bedingung stellen, dass der Kunde die CleaningMatch durch den Rechtsstreit entstehenden Kosten (z.B. Anwaltskosten) übernimmt.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB sowie einzelne Bestimmungen der auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge (oder künftig in diese aufgenommene Bestimmungen) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Ergänzungen und Änderungen der vorliegenden AGB sowie der auf Grundlage der vorliegenden AGB abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Änderung und Aufhebung der vorangehenden Schriftformklausel.
3. Die vorliegenden AGB sowie die auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesen AGB sowie aus den auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträgen resultieren, ist Berlin.
§ 11 DATENSCHUTZ
1. CleaningMatch erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.
2. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person bei CleaningMatch gespeicherten Daten.